Benachrichtigung in Nachlassachen- und nun?

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sumicajo
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#1

13.12.2007, 09:01

Hallo,
wir haben ein Testament in amtliche Verwahrung gebracht und eine Benachrichtigung in Nachlassachen erhalten. Was mache ich mit dem Schein? Muss ich den Schein an die Testatoren weiterleiten oder wie??? Oder ist das für uns nur eine Mitteilung und soll nur zur Akte?
Muss die Verwahrungsnummer auf die gelbe Karte und dann noch mal an das Standesamt geschickt werden, wir schicken ja die gelbe Karte am gleichen Tag zum Geburtsstandesamt.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Kordu

#2

13.12.2007, 09:09

Jetzt muss ich erst mal nachfragen: Habt Ihr eine Benachrichtigung bekommen, dass einer der Testatoren verstorben ist?

Oder meinst Du, dass Ihr den Hinterlegungsschein vom Amtsgericht zurückbekommen habt, wo Ihr das Testament hinterlegt habt?

Welche gelbe Karte meinst Du? Geburtsstandesamt muss bei Testamenten, die in amtliche Verwahrung gegeben werden, nicht informiert werden. Das macht das Nachlassgericht.
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sumicajo
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#3

13.12.2007, 09:19

Wir haben praktisch nur die Benachrichtigung in Nachlassachen bekommen , ( das das Telstament in besoderer amtlicher Verwahrung genommen wurde, nur dieser Satz) der Hinterlegungschein sieht ja im Lehrbuch völlig anders aus. Es ist kein Testator verstorben, war wohl eine unklare Wortwahl. Gemeint ist ob wir den benachrichtigen müssen der das Testament errichtet hat und dem die Nummer mitteilen müssen oder dem Geburtsstandesamt die Hinterlegungsnummer die auf dem Brief steht mitteilen müssen. Wann müssen wir die gelbe Karte an das Geburtsstandesamt schicken, wenn wir die Nummer haben oder am Tage der Errichtung des Testaments???
Jupp03/11

#4

13.12.2007, 09:21

Du wirst sicherlich das Vermerkblatt erhalten haben, din a-4Blatt. Auf der Vorderseite stehen Testator usw. und auf der Rückseite AG mit StempelRichtig?
Wie Kordu schon mitgeteilt hat, verschickst du bei Testamenten nicht die gelben Karten. Das macht das Gericht.
Das Vermerkblatt, welches du erhalten hast, ist für eure Sammlung.
Kordu

#5

13.12.2007, 09:22

Hallo Sumicajo!

1. Da Ihr das Testament in amtliche Verwahrung gegeben habt, müsst nicht Ihr, sondern das Nachlassgericht das Geburtsstandesamt in Kenntnis setzen. Also ==> Ihr macht das nicht!!

2. Ja, Du kannst die Testatoren über die Hinterlegungsnummer informieren.

Der Hinterlegungsschein ist doch eigentlich ganz leicht zu identifizieren: Das ist das "Ding", das Ihr ausgefüllt habt und vom Nachlassgericht um die Hinterlegungsnummer ergänzt wurde.
Jupp03/11

#6

13.12.2007, 09:24

Der Hinterlegungsschein ist doch eigentlich ganz leicht zu identifizieren: Das ist das "Ding", das Ihr ausgefüllt habt
?
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sumicajo
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#7

13.12.2007, 09:33

Okay, danke für die Hinweise.
Warscheinlich ist der Ablauf von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Das ausgefüllte Formular "Ding" haben wir ja persönlich mit dem Testament abgegeben und die stempeln nur ab, ohne Nummer zu vergeben, wenn wir weg sind, wird dort das Testament weiter bearbeitet. Und ich hefte das Scheinchen in die UR Sammlung.

Also bekommen wir jetzt erst mit der Benachrichtigung in Nachlassachen unsere Nummer mitgeteilt.
Kordu

#8

13.12.2007, 09:58

Jupp03 hat geschrieben:
Der Hinterlegungsschein ist doch eigentlich ganz leicht zu identifizieren: Das ist das "Ding", das Ihr ausgefüllt habt
?
@jupp03: Bist Du mal wieder schreibfaul?
Jupp03/11

#9

13.12.2007, 10:28

Den Hinterlegungsschein füllen wir in NRW nicht aus. Sondern diesen Schein erteilt das AG dem Testator.
Wir erhalten nur das Vermerkblatt zurück mit Angabe der Verw.nr.

Ist vielleicht bei euch anders.
Kordu

#10

13.12.2007, 18:22

Ja, in der Tat: Das ist bei uns anders. Wir müssen den Hinterlegungsschein selbst ausfüllen und kriegen den mit der Nummer zurück!
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