Eintragen von HR-Anmeldungen in die Urkundenrolle/UVZ

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Laura:)
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#1

11.07.2023, 09:52

Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine Frage. In meinem alten Notariat habe wir HR-Anmeldungen in die -damals noch- Urkundenrolle wie folgt eingetragen:

Gesellschaft

Geschäftsführer


Jetzt in meiner neuen Arbeitsstelle kristallisierte sich nun heraus, dass einer von uns es wohl falsch macht, denn hier wurde es wie folgt eingetragen:

Gesellschaft
vertreten durch

Geschäftsführer


Nun fragen wir uns was davon richtig ist. Wie macht ihr es? Hat sich für euch seit dem UVZ was daran geändert?

LG
Laura
Plagegeist96
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#2

14.11.2023, 14:07

Hallo Laura,
wir machen es im Büro so, wie in deinem alten Büro.
Also Gesellschaft und Geschäftsführer.
Geändert haben wir daran auch nach Umstellung auf das UVZ nicht.

Liebe Grüße
Sera
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#3

24.11.2023, 11:19

Wir haben es, als das UVZ neu war, auch so gehandhabt, wie in deinem alten Büro. Das wurde aber bei der Revision Anfang 2023 moniert.

Im UVZ muss ausgewählt werden, in welcher Eigenschaft ein Urkundsbeteiligter handelt. Im eigenen Namen, als Vertreter oder als Vertretener (was ja nicht von Anfang an zur Auswahl stand, das kam nach einiger Zeit neu hinzu).

Wir tragen also die Gesellschaft als Vertretenen und den Geschäftsführer als Vertreter ein (so vom Revisor verlangt).
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