Verkehrswertermittlung durch das Finanzamt

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Gast

#1

17.08.2006, 11:33

Hallo ihr Lieben!

Eine Mandantin rief an und teilte mit dass sich das FA bei ihr zur Ortsbesichtigung zwecks Verkehrswertermittlung angemeldet hat. Das hatte ich vorher noch nicht gehört.

Was passiert in so einem Termin und was geschieht nach dem Termin mit dem Ergebnis dieser Ermittlung?

Wir haben da Ende letzten Jahres einen Übertragungsvertrag gemacht. Der Verkehrswert war ok denke ich. Wir hatten Wert vom Katasteramt und die Brandversicherungswerte.

Liebe Grüße
Sandra
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Pepsi
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#2

17.08.2006, 12:14

das weiß ich auch nicht.. komisch

lass dir doch mal den Brief vom Fiamt zeigen..
Gast

#3

17.08.2006, 14:27

Die Mandantin hat vor ca. 2 Monaten angerufen und gesagt ihr Steuerberater braucht fürs Finanzamt eine Aufstellung wie sich der Wert zusammensetzt. Das habe ich ihr bzw. dem Steuerberater erklärt und sogar schriftlich gegeben.

Aber ich versteht überhaupt nicht was das Finanzamt denn da noch machen will. Echt komisch.... und etwas unheimlich.

Ich warte einfach mal ab und ruf sie nach dieser Besichtigung an.

Aber hatte von euch schon mal jemand so eine Verkehrswertermittlung durch das Finanzamt?

Liebe Grüße
Sandra
dadiber
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#4

17.08.2006, 14:32

Sowas hatten wir auch noch nie.

Ich denke mal, dass dem Finanzamt der Wert zu niedrig oder zu hoch vorkommt und die deswegen prüfen.

Gehe mal davon aus das die eher glauben das der WErt zu niedrig angesetzt wurde, denn wenn er zu hoch wäre würden sie sich ncih beklagen weil sie mehr steuern kriegen könnten *g*
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Lena
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#5

20.08.2006, 15:17

Hm, kann das sein, dass das Finanzamt kommt wegen dem Grundsteuermeßbescheid und der Ermittlung des neuen Einheitswertes.
Ich kann mir das nur so erklären...

Als wir damals unser Haus gebaut haben, mussten wir ja ne Anzeige ans FA machen sobald das Haus fertig gestellt war.

Dann mussten wir denen versch. Unterlagen einreichen, es kam jemand vorbei um die Angaben vor Ort zu überprüfen und wir musste ne Aufstellung machen wie groß das Haus (getrennt nach Wohn- und Nutzfläche), das Grundstück, die Garage und und und ist. Danach wird die Grundsteuer berechnet, die jährlich an die Gemeinde abgeführt wird und wir bekamen einen neuen Einheitswertbescheid auf Grundlage der vorangegangenen "Ermittlungen".

Da das bei jedem neuen Haus gemacht wird ist es hier bei uns schon relativ "normal"... Mittlerweile wird der Einheitswert wohl auch bei allen Hauskauf- oder Übergabeverträgen neu bestimmt, so dass ich mir das nur so erklären kann...
Liebe Grüße
Lena

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