Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf

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Lena
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#61

05.08.2006, 09:36

Brummer hat geschrieben:@Lena und Pepsi: Klar wäre es schön, wenn man alles so macht, wie es eigentlich vorgeschrieben ist, aber bei mir im Büro hat z. B. die Bürovorsteherin das Sagen (die übrigens jetzt seit fast 20 Jahren oder so hier tätig ist). Und da heisst es von ihr auch: "Wir haben das bislang immer so gemacht und dabei bleibt es! :hm
Aber das Gute ist, das es solche Foren gibt, in denen man nachlesen kann das es auch noch andere Möglichkeiten gibt :blumen
Klar ist es gut, wenn man irgendwas so macht wie man es schon immer gemacht hat - aber man muss auch mal gucken, dass sich bestimmte Sachen weiterentwickeln. Und wenn du mit ner konstruktiven Idee zu deiner BV oder zum Chef gehtst und genau erklären kannst warum was vielleicht anders sinnvoller/besser/genauer wäre, dann denken die vielleicht auch mal drüber nach ob man nicht was ändern kann...

dadiber hat geschrieben:Aber ich bin ganz ehrlich und sage, dass ich mir da bisher noch nie Gedanken drüber gemacht habe, ob dem Mdt. auch ne Abschrift reicht. Klar der heftet die nur ab und damit ist das erledgt (wenn überhaupt), aber ich fand bisher immer das es besser aussieht.

Bei Kaufverträgen bekommen die Vertragsparteien aber ne beglaubigte Fotokopie (oder von mir aus auch Ausfertigung) von euch oder auch da nur die Abschrift?
Das mit dem "besser aussehn" - ja, das stimmt. Begl. sehen einfach nach mehr aus. Aber wieso sich die Mühe machen? Wir nehmen für alle Veträge so fertige Urkundsdeckel. Für Abschriften von unterschriftsbeglaubigten Sachen, also z.B. ner Genehmigung hab ich ein Deckblatt entwickelt, wo einfach nur das Wappen von RLP drauf ist, der Name unsres Notars drauf steht und unsre Anschrift nebst Tel.Nr. Dann sieht auch ne "einfache" Abschrift bißchen mehr aus und man drückt den Bet. nicht nur einfach ein weißes Blatt in die Hand...
Und bis auf Erbverträge bekommen die Beteiligten - falls sie nix andres wünschen - immer nur einfache Abschriften. Begl. gehen bei uns so gut wie gar nicht raus, und ich denke das ist auch gut so, denn so richtig nutzen tun sie eh keinem etwas... :wink:
Liebe Grüße
Lena

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wifey
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#62

06.08.2006, 13:26

Hallo Lena,

nutzen tun die begl. Abschriften nicht wirklich, aber es gibt Juristen, die können ohne begl. Abschrift nicht leben. Wir bekommen von fast jedem Sch....riftstück (OK von allem, was ne UR-Nr. bekommt) ne begl. Abschrift, damit mein Kollege glücklich ist :patsch
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#63

06.08.2006, 14:48

also von Kaufverträgen würd ich schon beglaubigte erteilen, damit gehen die meisten zur Bank und wenn die Bank nur ne einfache hat, würde das denen evtl. nicht genügen..

dass man vom KV ne Ausfertigung erteilt, kann ich überhaupt nicht verstehen.. wiederum gibt es Notare, die machen alles (auch die EIntragung einer VOrmerkung und die Umschreibung) mit der beglaubigten Kopie.. wozu heißt es dann "die Ausfertigugn ersetzt die Urschrift im Rechtsverkehr" wozu braucht man dann noch AUsfertigungen, dann kann man die gleich abschaffen.. irgendwie komisch wie unterschiedlich das ist

was sollte der Mdt mit ner beglaubigten Abschrift einer U-Begl anfangen können nicht mehr und nicht weniger als mit ner einfachen.. ich drück da einfach n Stempel (Abchrift) drauf, tacker das zusammen und fertig, für die mickrigen Gebühren und weil es nicht not tut, mach ich nicht mehr

ich bin auch froh dadrüber, dass man jetzt egal ob mit oder ohne Entwurf einfach nur noch ne einfache Abschrift zur UR-Sammlung nehmen darf, echt praktisch!
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Julie
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#64

06.08.2006, 16:33

Von Kaufverträgen erteilen wir vor Eigentumsumschreibung NIE eine Ausfertigung oder begl. Abschrift. Bei der begl. Abschrift dürfte ich dann immer die Auflassung rauskopieren, also eine auszugsweise Kopie erstellen, und das wäre zu viel Aufwand, da ja auch meist alles schnell rausgehen muss. Außerdem haben wir in den Kaufverträgen meist einen Satz drinstehen, dass keine Ausfertigung vor Kaufpreiszahlung erteilt werden darf (Ausnahme hiervon ist natürlich die Ausfertigung für das GB-Amt zur Eintragung der Auflassungsvormerkung). Die Banken geben sich immer mit Kopien zufrieden. Nach Eigentumsumschreibung bekommen die Vertragsparteien immer eine Ausfertigung für ihre Unterlagen.
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#65

06.08.2006, 19:39

wozu die Ausfertigung? das macht genausoviel Arbeit, wie die Auflassung rauskopieren (wobei wir nicht mehr kopieren, wir drucken gleich aus, und es ist nicht das Problem die Auflassung eben durch einen Satz zu ersetzen..)
dadiber
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#66

07.08.2006, 09:01

Also die Ausfertigungen würd ich auch lassen. Das lohnt nicht und für die Eintragung der AV bzw. die Eigentumsumschreibung genügt auch eine beglaubigte Fotokopie.

Mal ne andere Frage:
Seit wann reicht es denn, nur noch eine Abschrift der Urkunden zur Sammlung zu nehmen (bei U-Begl.s) ? Das ist irgendwie an mir vorbeigegangen.

@ Lena
Also ich verstehe das richtig ja? Du erteilt von keiner Urkunde keinem Mandanten eine begl. Abschrift? Die kriegen immer, egal welche Urkunde (außer Erbvertrag), nur eine normale Abschrift?
Hmmm ich überlege, ob ich das hier auch einführe....man erspart sich das endlose siegeln....das längste an einer Ausfertigung von Urkunden is find ich immer das siegeln weil wir endlos viel siegeln müssen :))
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Lena
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#67

07.08.2006, 09:17

Das mit der einfachen Abschrift zur Urkundensammlung zu nehmen gilt seit der Neufassung der DONot - ich glaub seit 2002...

Gemäß § 19 Abs. 1 und 2 sind sowohl für bloße Unterschriftsbeglaubigung
als auch Entwürfe mit anschließ. Unterschriftsbeglaubigung nur noch (einfache) Abschriften - keine beglaubigten - erforderlich.
§ 19 Abs. 2 DONot sieht dann für die bloße U.-Begl. (ohne Entwurf des Textes darüber) dann als Alternative das Vermerkblatt vor, das auch eine Kostenvermerk (oder genauer: "Abschrift der Kostenberechnung") enthalten muss.

Wenn man nach § 154 III KostO eine Kostenrechnung unter den Begl.-vermerk setzt, bräuchte man also das Ganze (privatschriftlicher Text, U.-Begl. des Notars + seine Rechnung) nur fotokopieren und in die Urkundensammlung heften. Das wird meist weniger Arbeit machen als das extra zu schreibende Vermerkblatt, das nur bei umfangreichen Urkunden zweckmäßiger sein kann.

Ja, wir machen i.d.R. immer nur einfache Abschriften für die Mandaten, es sei denn sie wünschen aus best. Gründen ne begl. Kopie oder ne Ausfertigung. Das ewige Siegeln hat mich auch schon immer gestört - und es reicht ja eigentlich auch immer aus.

Auch die Banken begnügen sich mit einfachen Abschriften. Hab noch nie erlebt, und bin mittlerweile über 10 Jahre beim Notar, dass die ne begl. haben wollten - und wenn würd ich auf jeden Fall - wie Julie schreibt - vor Eigentumsumschreibung die Auflassung rauskopieren/streichen! Der Satz der in den meisten Notarurkunden steht "Die Beteiligten verzichten auf eigenes Antragsrecht" ist nämlich nix wert und falls einer der Bet. mit ner begl. Kopie nebst Auflassung zum Gericht geht und die Umschreibung selbst beantragt, dann schreibt das Gericht um...

Und das mit dem Ausdrucken wie Pepsi schreibt kenn ich zwar von vielen Notariaten... aber ich würds nicht machen - wir hatten mal den Fall dass kurz vor Beurkundung was in der Urkunde verändert worden ist, derjenige aber vergessen hat zu speichern und wir haben nachher nen falschen Text ausgedruckt. Das gab mächtig Ärger - und seitdem kopieren wir alle Urkunde wieder :wink: Außerdem ist der Toner für den Kopierer weitaus günstiger als der für den Drucker...
Liebe Grüße
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#68

07.08.2006, 10:32

Lena hat geschrieben: Ja, wir machen i.d.R. immer nur einfache Abschriften für die Mandaten, es sei denn sie wünschen aus best. Gründen ne begl. Kopie oder ne Ausfertigung. Das ewige Siegeln hat mich auch schon immer gestört - und es reicht ja eigentlich auch immer aus.

Auch die Banken begnügen sich mit einfachen Abschriften. Hab noch nie erlebt, und bin mittlerweile über 10 Jahre beim Notar, dass die ne begl. haben wollten - und wenn würd ich auf jeden Fall - wie Julie schreibt - vor Eigentumsumschreibung die Auflassung rauskopieren/streichen! Der Satz der in den meisten Notarurkunden steht "Die Beteiligten verzichten auf eigenes Antragsrecht" ist nämlich nix wert und falls einer der Bet. mit ner begl. Kopie nebst Auflassung zum Gericht geht und die Umschreibung selbst beantragt, dann schreibt das Gericht um...

Und das mit dem Ausdrucken wie Pepsi schreibt kenn ich zwar von vielen Notariaten... aber ich würds nicht machen - wir hatten mal den Fall dass kurz vor Beurkundung was in der Urkunde verändert worden ist, derjenige aber vergessen hat zu speichern und wir haben nachher nen falschen Text ausgedruckt. Das gab mächtig Ärger - und seitdem kopieren wir alle Urkunde wieder :wink: Außerdem ist der Toner für den Kopierer weitaus günstiger als der für den Drucker...
Ich denke dann werden wir das hier auch mal versuchen einzuführen.

Allerdings drucken auch wir die Abschriften aus. Das mit den Änderungen in dem Original ist zwar richtig, dass man da etwas falsch machen könnte, aber andersrum klappt das bei uns perfekt....wir haben noch nie (zumindest haben wir es noch nie bemerkt *gg*) etwas vergessen zu ändern.
Das Argument mit dem Toner zieht bei uns nicht, weil wir beides in einem haben :)

Danke dir für deine Antwort :)
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#69

07.08.2006, 13:31

Habt Ihr es gut! Bei uns läuft das so ab:

I. Ausf. Verkäufer
II. Ausf. Käufer
III. Ausf. GBA
IV. Ausf. -ohne Auflassung- Käufer
begl. Abl. - ohne Auflassung - Käufer
Abl. an entsprechende Behörden

Und richtig schön wird es, wenn es mehrere Verkäufer/Käufer gibt...
Auflassung wird bei uns ebenfalls rauskopiert.

Das ist aber nicht alles! Zu jeder Ausfertigung/begl. Ablichtung werden noch Deckblätter gefertigt, in denen auch noch eingetragen wird an wen die Ausfertigung/begl. Ablichtung erteilt wird etc.

Meist hat man dann noch 30 Seiten Anlagen, die natürlich überall mit beigefügt werden und dann gehts ans Nähen...

Und bitte jetzt schreibt mir nicht: "Mach es doch wie oben beschrieben..." Meine Bürovorsteherin findet es "schöner" :!:, wenn Ausfertigungen erteilt und die Urkunden mit Deckblatt ausgefertigt werden :erklaer
Sie muß ja die fetten Urkunden ja auch nicht nähen... :ohmann
Und zum Chef rennen ist leider auch nicht drin, weil der erklärt mir eh, ich soll mit meiner Bürovorsteherin sprechen :laber
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#70

07.08.2006, 15:52

hm ja müste man mal prüfen, aber da wir den Kopierer geleast haben, der Toner zwar umsonst ist, also soviel wir wollen, wir aber für jedes "kopierte Blatt" also die Anzahl bezahlen, kommt das letztenendes aufs gleich raus, das einzige was da von Vorteil sein kann ist, dass der Kopierer wesentlich schneller ist als der Drucker ;-)

Deckblatt wir haben so einen Schmuckdeckel, da kommen die begl. Abschriften rein..
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