Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf

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dadiber
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#1

27.07.2006, 09:39

Also man lernt auch nie aus. Ich bin ganz ehrlich und gebe zu, dass ich nicht so abgerechnet hätte, wie es eigentlich wohl richtig wäre. Deshalb bin ich mal gespannt wie ihr das abrechnet.

Die richtige Lösung der Aufgabe werde ich heute Abend posten.

Aufgabe:

Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Eigentümers unter einem vollständig ausgefüllten Grundschuldbestellungsformular. Bestellt wird eine Grundschuld in Höhe von 50.000,00 € für die VoBa.

Der Umfang der Erklärung beträgt drei Seiten. Der Grundstückseigentümer beantragt die Erteilung von drei beglaubigten Abschriften. Die Ablichtungen werden auftragsgemäß von dem Notar gefertigt.

Frage: Wie rechnet ihr das ab?


Ich bitte um rege Teilnahme.
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Cherry-Cola
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#2

27.07.2006, 10:00

Da versuch ich mich doch gleich als Neuling mal dran!

Also für den Wert nimmt man ja schonmal die 50.000 € (§ 23 II KostO)
1/4 Gebühr würde ich nach § 45 KostO machen also 33,00 €.
Naja, dann 3 € gem. §§ 136, 152 I und dann 1,65 € gem §§ 136, 152 II.

Also 50.000,00 € (§ 23 II KostO)

Geb. § 45 KostO 33,00 €
Geb. §§ 136, 152 I 3,00 €
Geb. §§ 137, 152 II 1,65 €
Zwischensumme 37,65 €
16 % USt 6,02 €
Summe 43,67 €

Schade leider sieht man das alles nicht so ganz untereinander! Naja, aber ihr könnt das bestimmt so lesen.
Ich bin mal gespannt auf die Lösung! Habe bestimmt voll falsch gedacht!
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stef
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#3

27.07.2006, 10:03

1/4 Geb. gem. § 45 Abs. 1 KostO, höchstens 130 €

Allerdings nur soweit keine Überprüfung, Änderung oder Ergänzung durch den Notar erfolgt ist, kannst du dazu nähere Angaben machen?
dadiber
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#4

27.07.2006, 10:07

Keine Ergänzungen, keine Überpfüfung, reine Unterschriftsbeglaubigung
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stef
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#5

27.07.2006, 10:36

Ok, dann wie folgt:

1/4 Geb. gem. § 45 Abs. 1 KostO, höchstens 130 €
1/4 Vollzugsgebühr gem. § 146 Abs. 2 KostO
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Cherry-Cola
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#6

27.07.2006, 10:40

stef hat geschrieben:Ok, dann wie folgt:

1/4 Geb. gem. § 45 Abs. 1 KostO, höchstens 130 €
1/4 Vollzugsgebühr gem. § 146 Abs. 2 KostO
Darf ich mal kruz fragen, warum du die Vollzugsgebühr nehmen würdest?
Im Zusammenhang mit einer Grundschuld hatte ich das nämlich noch nicht. Nur bei Kaufverträgen.
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Julie
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#7

27.07.2006, 10:43

[font=Comic Sans MS]Also ich würd die 5/20 gem. § 45 I KostO nach dem Wert von 50.000,00 €, 4,50 € Dokumentenpauschale und die anfallenden Portoauslagen ansetzen.[/font]
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Cherry-Cola
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#8

27.07.2006, 10:47

Stimmt ich würde auch 4,50 € Dokumentenpauschale nehmen, hatte mich vorhin irgendwie wohl verrechnet!
dadiber
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#9

27.07.2006, 10:57

Also bis gerade hätte ich mich den meisten angeschlossen....Beglaubigungsgebühr + Auslagen.

Bin mal gespannt ob noch was anders kommt *g*
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Cherry-Cola
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#10

27.07.2006, 11:01

So habe ich es zumindest gelern!

Aber mich macht diese Vollzugsgebühr so stutzig!
Das kapier ich nicht?
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