hallo ihr lieben, bekomme schon wieder eine kostenberechnung nicht hin
soll ein erbauseinandersetzungsvertrag abrechnen
der geschäftswert beträgt: 37.000 €
Beurkundungsgebühr
§§ 32,36 II Dokumentenpauschale § 136 I Nr. 1, II; § 152 I
Post- und Telekommunikationsauslagen § 152 II Nr. 1 und 2
Umsatzsteuer, 19 %
ist dass denn schonmal so richtig?
lg
marlienchen
erbauseinadersetzungsvertrag abrrechnung
- marlienchen83
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Leben = Die Kunst, aus falschen Voraussetzungen richtige Schlüsse zu ziehen.Samuel Butler (1835-1902)
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Die KostO gilt aber nur für Notare.
Wenn also ein Rechtsanwalt (der nicht Notar ist) einen Vertrag entwirft, wird seine Tätigkeit nach RVG (VV 2300, siehe auch Vorbemerkung 2.3 Absatz 3) vergütet.
Wenn also ein Rechtsanwalt (der nicht Notar ist) einen Vertrag entwirft, wird seine Tätigkeit nach RVG (VV 2300, siehe auch Vorbemerkung 2.3 Absatz 3) vergütet.
- marlienchen83
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super, danke für die antworten
Leben = Die Kunst, aus falschen Voraussetzungen richtige Schlüsse zu ziehen.Samuel Butler (1835-1902)