erbauseinadersetzungsvertrag abrrechnung

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marlienchen83
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#1

19.09.2007, 12:56

hallo ihr lieben, bekomme schon wieder eine kostenberechnung nicht hin

soll ein erbauseinandersetzungsvertrag abrechnen

der geschäftswert beträgt: 37.000 €

Beurkundungsgebühr
§§ 32,36 II Dokumentenpauschale § 136 I Nr. 1, II; § 152 I
Post- und Telekommunikationsauslagen § 152 II Nr. 1 und 2
Umsatzsteuer, 19 %


ist dass denn schonmal so richtig?

lg

marlienchen
Leben = Die Kunst, aus falschen Voraussetzungen richtige Schlüsse zu ziehen.Samuel Butler (1835-1902)
Gast

#2

19.09.2007, 13:44

Richtig:
36 II + Kopien + Porto + MwSt + verauslagte Kosten
Francis
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#3

19.09.2007, 13:57

Welches Gesetz liegt den Paragrafen zugrunde? Hab grad einen ähnlichen Fall und steh auch im Wald.
Notargehilfe

#4

19.09.2007, 14:00

Die Kostenordnung (KostO)
Francis
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#5

19.09.2007, 14:05

Na, da kann ich mich ja totsuchen. Eigentlich logisch, wenn man drüber nachdenkt. Danke :D
Revisor
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#6

19.09.2007, 14:27

Die KostO gilt aber nur für Notare.

Wenn also ein Rechtsanwalt (der nicht Notar ist) einen Vertrag entwirft, wird seine Tätigkeit nach RVG (VV 2300, siehe auch Vorbemerkung 2.3 Absatz 3) vergütet.
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Lotti
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#7

19.09.2007, 14:41

@revisor: und als anwalt bekommt man dafür weit aus mehr :mrgreen:
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
Kordu

#8

19.09.2007, 15:04

@revisor: und als anwalt bekommt man dafür weit aus mehr
Und das ist so ungerecht! :baeh
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marlienchen83
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#9

19.09.2007, 15:05

super, danke für die antworten :-)
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