Nachlassverzeichnis

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Ann Jaa
Foren-Praktikant(in)
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#11

13.06.2012, 16:58

Hallo,

ich habe auch eine Frage zu Nachlassverzeichnissen: mein Chef musste nun bereits zum zweiten Mal ein von ihm aufgenommenes Nachlassverzeichnis ergänzen. Bekommt man für die Ergänzungen auch jeweils eine Gebühr? Normalerweise kann man doch die Gebühr nach § 42 abrechnen. Könnt Ihr mir helfen?
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