Hallo,
ich habe auch eine Frage zu Nachlassverzeichnissen: mein Chef musste nun bereits zum zweiten Mal ein von ihm aufgenommenes Nachlassverzeichnis ergänzen. Bekommt man für die Ergänzungen auch jeweils eine Gebühr? Normalerweise kann man doch die Gebühr nach § 42 abrechnen. Könnt Ihr mir helfen?