Entwurf Kaufvertrag -nicht beurkundet-

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StillesWasser
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#1

24.02.2012, 09:19

Guten Morgen!

Sitze hier und grüble mal wieder zum ....... Mal :cry:
Meine Kollegin -die heute nicht da ist- und ich haben das Thema schon oft durchgekaut, aber sind uns immer noch nicht sicher!

Ich soll einen Kaufvertragsentwurf abrechnen, der nicht durchgeführt worden ist.
Die Beurkundung ist am Beurkundungstag eine Stunde vor dem Termin geplatzt.
Die Berechnung erfolgt ja nun nach § 145 KostO.
Aber nach Absatz (3) oder (1) würdet ihr eine 10/10 Gebühr gem. (3) mit Bezug auf (2) nehmen oder
aber eine 20/10 gemäß Abs. (3) mit Bezug auf (1) Satz 1 ???
Ich habe schon im Forum gesucht, jedoch keine ähnliche Anwort auf meine Frage gefunden.
Vielleicht kann mich ja einer heute am Freitag erleuchten ....?
Herzlichen Dank im Voraus!
naduh

#2

24.02.2012, 09:32

M. E. muss nach § 145 (3)KostO vorgegangen werden:

(3) Die im Absatz 2 bestimmte Gebühr wird auch erhoben, wenn der Notar auf Erfordern den Entwurf einer Urkunde für ein Rechtsgeschäft, das der notariellen Beurkundung bedarf, aushändigt, die Beurkundung aber infolge Zurücknahme des Auftrags oder aus ähnlichen Gründen unterbleibt. Daneben werden die im § 57 und im § 130 Abs. 2 bestimmten Gebühren nicht erhoben.
Holiday

#3

24.02.2012, 09:34

Guten Morgen!
Ihr hattet ja ganz offensichtlich einen Beurkundungsauftrag, wobei ich außerdem davon ausgehe, dass Ihr den Entwurf gefertigt und auftragsgemäß an die Beteiligten ausgehändigt habt. Für diesen Fall entsteht eine 10/10-Gebühr nach § 145 Abs. III i.V.m. Abs. II KostO (s. auch Streifzug durch die Kostenordnung, 8. Aufl. Rz 446)
StillesWasser
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#4

24.02.2012, 10:16

Ein großes Danke an naduh und Holiday,
für Eure schnelle Antwort!
:thx
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