Quellen und Zeitschriften

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Gast

#1

13.12.2007, 16:30

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Ich muss dringend wissen, was die 3 wichtigsten Quellen des Notars sind, und was jeweils so grob drin steht... (Sind das BNotO, DONot und BeurkG????)

Wenn mir dann noch jemand sagen könnte, welche Zeitschriften der Notar beziehen muss...

Danke im Voraus - für hoffentlich hilfreiche Antworten...
Revisor
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#2

14.12.2007, 08:01

Wer hat sich die Frage nach den "Quellen" denn ausgedacht?

Ich würde auch auf die von Dir genannten Gesetze und die DONot tippen.

Leider fehlt mir die Zeit, Dir zusammenzufassen, wass "jeweils so grob drinsteht".
Ich denke, das solltest Du Dir auch - da Du ja Reno werden möchtest - lieber selbst erarbeiten.

Dann würdest Du auch die Antwort zur Frage "Welche Zeitschriften" finden:

§ 32 BNotO
Der Notar hat das Bundesgesetzblatt Teil I, das Gesetzblatt des Landes, das Bekanntmachungsblatt der Landesjustizverwaltung und das Verkündungsblatt der Bundesnotarkammer zu halten. Sind mehrere Notare zu gemeinsamer Berufsausübung verbunden, so genügt der gemeinschaftliche Bezug je eines Stücks.
herjehminee
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#3

17.11.2011, 15:37

Spät aber immerhin folgende Antwort auf die Frage:

§ 32 BNotO verpflichtet den Notar zum Bezug folgender Zeitschriften:

• Bundesgesetzblatt Teil I
• Gesetzblatt des Landes
• Bekanntmachungsblatt der Landesjustizverwaltung
• Deutsche Notarzeitschrift (Verkündungsblatt der Bundesnotarkammer)

Die Verpflichtung zum Bezug der Zeitschriften umfaßt nur den Bezug der Ausgaben, die während der Dauer des Notaramtes erscheinen, nicht den Bezug früherer Jahrgänge. Die Verpflichtung zum Bezug schließt die Verpflichtung zur Aufbewahrung der Blätter ein. Sind mehrere Notare zu gemeinschaftlicher Berufsausübung verbunden, so genügt der gemeinschaftliche Bezug je eines Stückes.

:lol:
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