Hallo,
ich habe hier einen - für mich - komplizierten Vertragsfall auf dem Tisch, der dringend abgearbeitet werden muss und der Notar ist nicht da, um zu fragen:
Ein Teilgrundstück wird verkauft. In dem Kaufvertrag räumen die Parteien sich ein gegenseitiges Vorkaufsrecht für das Grundstück des jeweils anderen ein. Außerdem räumt der Verkäufer dem Käufer eine Grunddienstbarkeit in Form eines Wegerechts ein sowie für den örtlichen Energieversorger ein Leitungsrecht für Fernheizung, WAsser etc.
Ich weiß leider überhaupt nicht, wie sich das auf die Wertberechnung bzw. auf die Gebühren auswirkt und benötige dringend eure Hilfe!
Vielen Dank hierfür schon vorab.
Viele Grüße
Blume