![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
So, nachdem ich zur Zeit Krankheitsvertretung bin, muss ich mich etwas tiefer in die Weiten des Notariats einarbeiten. Jetzt stehe ich vor folgender Frage:
Wir haben eine Vermächtniserfüllung beurkundet. (Erblasserin verstorben, Erbin in Erfüllung der letztwilligen Verfügung Vermächtnis an Neffen). Es wurde ein Grundstück vermacht.
Meine Frage nun:
Bekommt das Finanzamt Grunderwerbsteuerstelle und Erbschaftssteuerstelle eine Kopie des Vertrages?
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich weiß es gibt keine dummen Fragen, aber irgendwie komme ich mir etwas doof bei der Frage vor.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Schon mal Danke im voraus.
Viele Grüße
Dagmar