Vermächtnis, habe nichts gefunden was meine Frage beantworte

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Dagmar
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#1

26.07.2007, 08:47

Erst einmal einen schönen guten Morgen! :D

So, nachdem ich zur Zeit Krankheitsvertretung bin, muss ich mich etwas tiefer in die Weiten des Notariats einarbeiten. Jetzt stehe ich vor folgender Frage:

Wir haben eine Vermächtniserfüllung beurkundet. (Erblasserin verstorben, Erbin in Erfüllung der letztwilligen Verfügung Vermächtnis an Neffen). Es wurde ein Grundstück vermacht.

Meine Frage nun:

Bekommt das Finanzamt Grunderwerbsteuerstelle und Erbschaftssteuerstelle eine Kopie des Vertrages? :)

Ich weiß es gibt keine dummen Fragen, aber irgendwie komme ich mir etwas doof bei der Frage vor. :roll: Naja, kommt davon, wenn man eigentlich "nur" Refa ist. :D

Schon mal Danke im voraus.

Viele Grüße
Dagmar
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Pepsi
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#2

26.07.2007, 08:51

jep genau!!

hab das auch gerade gemacht, weiß nur nicht, was ich in die VA reinschreiben soll, Kauf, Überlassung.. oder schreibe ich einfach "Vermächtniserfüllung"?
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#3

26.07.2007, 09:59

Hallo Pepsi,

mit VA meinst Du doch die Veräußerungsanzeige, oder? Leider kann ich Dir dabei nicht weiterhelfen, da ich das Glück habe in Hessen zu wohnen und hier keine VA benötigt wird. :D
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Pepsi
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#4

26.07.2007, 14:25

wie es wird keine benötigt?? du musst es aber doch dem FA anzeigen?!
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#5

28.07.2007, 21:12

Ja, anzeigen muss ich es, aber wir benötigen keine VA sondern nur zwei einfache Abschriften der Urkunde. :)
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Lena
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#6

29.07.2007, 12:49

Eben... und da muss ja nichts reingeschrieben werden, was es für ein Vertrag ist, was es für ein Grundstück ist, was es für Wert hat...
Da reicht ein Brief/ein Vermerkblatt/ein Stempel: "UR.Nr. ... wird für die GRunderwerbsteuerstelle zur Veranlagung übersandt" und gut ist...
Da brauch man sich keine Gedanken zu machen, was warum weshalb...
Liebe Grüße
Lena

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#7

29.07.2007, 15:19

ne VA ohne VA? das versteh ich nicht.. (sorry) was schreibt ihr denn dem Fiamt dann?
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#8

29.07.2007, 21:55

Wie ich in dem Beitrag obendrüber schon geschrieben habe. Einen Brief (manche drücken einfach nur einen Stempel auf die Kopie) mit ungefähr den Worten: als Anlage überreiche ich 2 Kopien der vorgenannten Urkunde (oder des Vertrages UR.Nr. ... ) zur Grunderwerbsteuerveranlagung...

Mehr nicht. Es gibt viele Bundesländer wo man keine Veräußerungsanzeige mehr braucht, z.b. RLP; Hessen, BaWü, Bayern, Saarland und und und... (und auch wenn man von hier aus ne Urkunde hat wo das Grundstück in NRW oder Niedersachsen liegt schick ich immer nur 2 Kopien mit dem Brief und musste noch nie ne VA hinterherschicken... das fordern immer nur die neuen Bundesländer nachträglich an)...
Liebe Grüße
Lena

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#9

29.07.2007, 23:26

aha ok.. oh man, diese unterschiedlichen Sachen in den Bundesländern.. hoffentlich muss ich nie in nem anderen als HH oder Niedersachsen arbeiten

können die das nichtmal einheitlich machen

aber gut zu wissen, dass bei euch die Beamten selbstständig die Urkunde auseinandernehmen können (machen wir ja auch nur um die VA auszufüllen ;-) )
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