Ausfertigung

Für Themen zur Ausbildung Notarfachangestellte / Notarfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
himmelv
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 24.05.2011, 17:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Frankfurt am Main
Kontaktdaten:

#1

08.06.2011, 12:47

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Anliegen:

Ein Mandant kam heute zu uns und wollte eine Genehmigungserklärung unterschreiben. Er wurde bei einem Notar in Leipzig vollmachtlos vertreten und sollte jetzt nachgenehmigen. Der leipziger Notar hat ihm aber lediglich eine einfache Abschrift der zu genehmigenden Urkunde geschickt.
Anliegen: Ich habe gelesen, dass man Urkunden nur genehmigen kann aufgrund von einer Ausfertigung oder beglaubigten Kopie. Ich finde nur nicht mehr wo ich das gelesen habe. Bitte dringend um Hilfe!!

Danke
Jupp03/11

#2

08.06.2011, 13:03

Liegt die Genehmigungserklärung -entworfen von dem Leipziger Notar- vor? Um welchen Vertrag handelt es sich und ist der "Mdt." Verkäufer oder Käufer, sofern es sich um einen Kaufvertrag handelt?
Im übrigen, ergänze mal deine persönlichen Angaben, damit ein jeder erkennen kann, mit wem er es zu tun hat.
himmelv
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 24.05.2011, 17:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Frankfurt am Main
Kontaktdaten:

#3

08.06.2011, 13:59

Die Genehmigungserklärung liegt im Entwurf nicht vor und soll von uns vorbereitet werden. Es handelt sich um einen Kaufvertrag. Mdt. ist Verkäufer.
Jupp03/11

#4

08.06.2011, 19:40

Wenn das ein 0815-Vertrag ist, würde ich die Genehmigung fertigmachen. Dafür benötigst du bzw. der "Mdt." auch keine Ausfertigung oder begl. Kopie des zu genehmigenden Vertrages.
Benutzeravatar
Lovis
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 307
Registriert: 11.01.2011, 22:51
Beruf: Notargehilfin
Wohnort: Berlin

#5

09.06.2011, 10:45

Was ist denn ein 08/15-Vertrag? Und woher weiß denn der Genehmigende, dass die ihm übersandte Kopie alle Abreden enthält, zu deren Übernahme er sich verpflichtet? Sicherlich kann er auch auf Grundlage einer Kopie genehmigen - sein Risiko - aber m. E. hat er mind. einen Anspruch auf Vorlage einer begl. Abschrift.
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
himmelv
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 24.05.2011, 17:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Frankfurt am Main
Kontaktdaten:

#6

09.06.2011, 17:37

Ich schließe mich Lovis an. Ich habe auch den Leipziger Notar gebeten uns eine beglaubigte Abschrift zukommen zu lassen.
Benutzeravatar
NoFaWi
Forenfachkraft
Beiträge: 166
Registriert: 06.08.2009, 18:19
Beruf: Notariatsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#7

09.06.2011, 17:45

@Jupp :zustimm
@Lovis und himmelv: Eine einfache Abschrift (die auch noch direkt vom Notar versandt wurde) ist doch wirklich mehr als ausreichend. Wenn ich diese Anforderung bekäme... :evil:
Benutzeravatar
Lovis
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 307
Registriert: 11.01.2011, 22:51
Beruf: Notargehilfin
Wohnort: Berlin

#8

09.06.2011, 20:00

Ich finde es - für den Genehmigenden - nicht zumutbar von ihm zu verlangen, dass er auf die Vollständigkeit / Richtigkeit einer Abschrift vertraut, weil der Absender der beurkundende Notar persönlich ist. Wenn der Notar die Abschrift schon erstellt, kann er mind. auch gleich beglaubigen, dass diese mit der Urschrift übereinstimmt.
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
himmelv
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 24.05.2011, 17:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Frankfurt am Main
Kontaktdaten:

#9

10.06.2011, 12:35

sehe ich genauso. In meinem Ausbildungsbetrieb wurden Genehmigungserklätungen nur beglaubigt (Ubgl.) wenn eine Ausfertigung des Vertrages vorlag, also noch nicht einmal eine begl. Fotokopie. Die Notariatsvorsteherin hatte mir auch die Vorschrift gezeigt, sie ist aber leider nicht mehr da und ich kann sie nicht fragen.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#10

12.06.2011, 11:22

:zustimm ohne begl. würde ich es auch nicht machen.. Ich würde den Mdt darauf hinweisen, dass das Risiken enthält, wenn er es doch will, dann soll er es auf seine Kappe nehmen
Antworten