Löschungsbewilligung mit oder ohne Entwurf
Verfasst: 10.10.2017, 16:51
Hallo,
ich brauche mal Eure Hilfe bei folgender Frage: Meine Kanzlei, bei der ich beschäftigt bin, ist eine Sozietät. Mein einer Chef hat nun im Rahmen des Vollzugs eines Kaufvertrages bei der Gläubigerin eine Löschungsbewilligung angefordert und für diese Vollzugstätigkeit natürlich auch die entsprechende Gebühr abgerechnet. Nun hat aber mein anderer Chef die Löschungsbewilligung beurkundet (er geht dazu immer zur Gläubigerbank). Wie muß ich nun diese LBW abrechnen: Lediglich nach KV 25100 oder doch nach KV 24102? Stehe im Moment voll auf dem Schlauch
ich brauche mal Eure Hilfe bei folgender Frage: Meine Kanzlei, bei der ich beschäftigt bin, ist eine Sozietät. Mein einer Chef hat nun im Rahmen des Vollzugs eines Kaufvertrages bei der Gläubigerin eine Löschungsbewilligung angefordert und für diese Vollzugstätigkeit natürlich auch die entsprechende Gebühr abgerechnet. Nun hat aber mein anderer Chef die Löschungsbewilligung beurkundet (er geht dazu immer zur Gläubigerbank). Wie muß ich nun diese LBW abrechnen: Lediglich nach KV 25100 oder doch nach KV 24102? Stehe im Moment voll auf dem Schlauch