BGH: Anmeldung Liquidation mit Liquidatoren selber Ggst.

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Martin Filzek
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#1

09.01.2017, 13:52

Eine der mit dem GNotKG neu aufgetretenen Streitfragen (die neben vielen weiteren in meinem Skript zu den Seminaren in den letzten Jahren dargestellt wurde, siehe im Hefter 2 des Schriftmaterials S. 86 f.; Restexemplare des letzten Halbjahrs können für 25 Euro plus 7 % USt. 1,75 € = 26,75 € bei mir angefordert werden), nämlich ob bei

Liquidation einer GmbH

die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft, das Erlöschen der Vertretungsbefugnis der bisherigen Geschäftsführer und die Bestellung zu Liquidatoren verschiedene Gegenstände bilden (mit der Folge von drei zu addierenden Mindestwerten à 30.000 Euro = 90.000 Euro; im entschiedenen Fall waren es wegen je 2 Personen als ehemalige Geschäftsführer, die dann zwei Liquidatoren wurden, sogar 5 x 30.000 Euro = 150.000 Euro, die der Notar zugrunde gelegt hatte) oder ob insoweit wegen der notwendigen Erklärungseinheit (die Abberufung der bisherigen Geschäftsführer und die Bestellung zu Liquidatoren ist nur eine Folge der Anmeldung der Auflösung = Liquidation der GmbH und damit gegenstandsgleich nach § 109 Abs. 1, was in der Regel zu nur einem Mindestwert von 30.000 Euro führt) hat der

Bundesgerichtshof

in seiner ersten Entscheidung zu Notarkosten nach Inkrafttreten des GNotKG im Sinne der zuletzt schon überwiegend vertretenen letztgenannten Auffassung entschieden (Entscheidung vom 18. Oktober 2016 Az. II ZB 18/15).

Alle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs können, sobald diese auf der eigenen Seite des Bundesgerichtshofs (http://www.bundesgerichtshof.de) aufgenommen wurden – meist ein bis zwei Monate nach dem Entscheidungsdatum - leicht unter Eingabe des Suchwortes „Notarkosten“ gefunden und dort kostenlos gelesen und ausgedruckt werden.

Vielfältige Kommentar- und Anleitungsliteratur

Während im vergangenen Jahr 2016 zwei Kommentare zum GNotKG, die 2013 erstmals zum GNotKG erschienen waren, bereits in 2. Auflage erschienen sind (Leipziger GNotKG-Kommentar, hrsg. von Renner/Otto/Heinze, und Bormann/Diehn/Sommerfeldt). Es ist erstaunlich, dass ein so kleines Rechtsgebiet wie das Gerichts- und Notarkostenrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, neben diesen erstmals zum GNotKG erschienenen noch weitere Kommentare hervorgebracht hat (Fackelmann / Heinemann, 2013) und natürlich auch die früheren KostO-Kommentare Korintenberg sowie verschiedene Kommentare zum gesamten Kostenrecht daneben bestehen, und auch Anleitungsliteratur für die Erstellung von Notarkostenberechnungen und allgemein zum GNotKG in großer Vielfalt vorhanden ist (vgl. Übersicht in dem Schriftmaterial zu den Seminaren S. 43 – 45).
Inzwischen ist auch der Kommentar von Rohs/Wedewer Ende 2016 in neuer Auflage wieder erschienen. In der Einführung vor § 1 Rn. 27 schreibt Waldner: „Der Gesetzgeber des GNotKG erwartete, der größte Teil der Streitfragen zur KostO sei durch das neue Gesetz gelöst … Wenn auch einige Streitfragen des alten Kostenrechts gelöst worden sind, wurden durch die Komplexität mancher Regelungen mindestens ebenso viele neue geschaffen. Hinzu kommt, dass eine neue Konzeption zwangsläufig erheblichen Auslegungsbedarf hat. Die Zweifelsfragen haben inzwischen die Rechtsprechung erreicht und …. bereits zu regional uneinheitlichen Entscheidungen geführt. …“

Hilfe in allen Zweifelsfragen zum GNotKG für Ihre optimale Notarkosten-Berechnung

Für den Notar und seine Mitarbeiter ist die Kostenberechnung mit dem GNotKG damit in vielen Fällen zwar einfacher geworden. Andererseits kommen doch häufig Fälle vor, deren richtige Lösung vertieftes Studium von Gesetz und Materialien und der teilweise verschiedenen Auffassungen in der umfangreichen Literatur erfordert, die durch einen auf das Notarkosten-Recht spezialisierten Experten unterstützt werden sollte, um so das Büro des Notars und seiner Mitarbeiter von zeitaufwändigen Recherchen und Unsicherheiten zu entlasten (vgl. insoweit mein Angebot zur Mithilfe hierbei in http://www.filzek.de unter „Notarkosten-Dienst“).

Neue Seminare 2017

Die neuen Seminare im I. Halbjahr 2017 sind ebenfalls in die entsprechende Rubrik dieser Homepage eingestellt und auch oben bei Fort- und Weiterbildung, Unterrubrik Seminare oder Bekanntmachungen, aufgenommen.

Für 2017 wünsche ich Ihnen viel Freude an der Arbeit mit zufriedenen Klienten und wenig Stress mit der Aufstellung der Notarkostenberechnung. Was immer ich dazu beitragen kann in Seminaren, Skripten, Büchern und beim persönlichen Notarkosten-Dienst, will ich wie immer gern für Sie tun!

Herzliche Grüße aus Husum

Ihr

Martin Filzek
Seminare + Skripten & Bücher + NotarKosten-Dienst
Neustadt 15 25813 Husum Telefon 04841 / 22 41 Fax 04841 / 23 29 http://www.filzek.de
Mobiltelefon 0174 / 411 58 69

P.S.

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Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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