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GK-Verjährungseinrede Zweitschuldner

Verfasst: 18.09.2012, 17:16
von 13
LS
Erhebt der Zweitschuldner, der mehr als 4 Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem das Verfahren beendet worden ist, auf Zahlung der Gerichtskosten in Anspruch genommen worden ist, die Einrede der Verjährung, hat der Kostenbeamte zu ermitteln, wann erstmals eine Vollstreckung gegen den Erstschuldner erfolglos geblieben bzw. aussichtslos erschienen ist.

OLG Celle, Beschl. v. 07.06.2012 – 2 W 149/12


NdsRpfl 2012, 285 = juris (KORE 217482012)