GK-Verjährungseinrede Zweitschuldner

In dieser Kategorie kannst du Rechtsprechung zu Gebührenrecht / Kostenrecht im Notariatsbereich selbst eintragen und auch suchen.
Antworten
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#1

18.09.2012, 17:16

LS
Erhebt der Zweitschuldner, der mehr als 4 Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem das Verfahren beendet worden ist, auf Zahlung der Gerichtskosten in Anspruch genommen worden ist, die Einrede der Verjährung, hat der Kostenbeamte zu ermitteln, wann erstmals eine Vollstreckung gegen den Erstschuldner erfolglos geblieben bzw. aussichtslos erschienen ist.

OLG Celle, Beschl. v. 07.06.2012 – 2 W 149/12


NdsRpfl 2012, 285 = juris (KORE 217482012)

~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten