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HandelsR: Satzungsänderung bei UG, Geschäftswert

Verfasst: 28.11.2011, 15:43
von ultuna
Hallo zusammen,

wir haben letztens eine Änderung des Gesellschaftsvertrages bei einer UG vorgenommen (UG kann jetzt mehrere GF haben, also Abweichung vom Musterprotokoll) und einen neuen GF bestellt. Rechne ich den Beschluss jetzt nach einer "normalen" GmbH ab (§ 41 a Abs. 4 Nr. 1, also 25.000,- pro Beschluss) oder nach einem Wert von 1,00 € pro Beschluss (welcher §?) ?

Hatte diesen Fall noch nicht und ist wie immer eilig...sorry...

Danke im Voraus!

Re: HandelsR: Satzungsänderung bei UG, Geschäftswert

Verfasst: 29.11.2011, 09:49
von ultuna
Sorry, habe Frage im falsche Strang gestellt.... :oops:

Jetzt im Strang "Kostenrecht" zu finden... :wink: