Grundschuld ohne ZV-Unterwerfung

In dieser Kategorie kannst du Rechtsprechung zu Gebührenrecht / Kostenrecht im Notariatsbereich selbst eintragen und auch suchen.
Antworten
MarGo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 08.08.2023, 16:00
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#1

03.12.2025, 09:51

Hallo zusammen,

wir haben von der Bank ein Blanko-Formular erhalten. Es sollen zwei Grundschulden ohne ZV bestellt werden, einmal über 1 Mio. € und einmal über 3,7 Mio. €. Ich habe das Blanko-Formular der Bank vollständig ausgefüllt. Zusätzlich habe ich vollmachtlos die Mandantin vertreten und Genehmigungserklärungen vorbereitet und ihr zugesendet.

Welche Gebühren sind nunmehr zu erheben?

Vielen Dank im Voraus und VG
Notariatsoldie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 274
Registriert: 12.10.2013, 12:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

03.12.2025, 22:20

Sofern die Urkunde lediglich formale Grundbucherklärungen enthält, fällt jeweils eine 0,3 bis 0,5 Gebühr nach KV-Nr. 24 102 an. Wenn die Urkunden jedoch weiter Erklärungen enthalten, z.B. die Abtretung von Rückgewähransprüchen bezüglich vor- oder gleichrangiger Grundschulden etc., fällt jeweils eine 0,3 bis 1,0 Gebühr nach KV-Nr. 24 101 an. Den Gebührensatz würde ich vom Umfang des eigenen Ausfüllens abhängig machen.
Für Einholung und Entwurf der Genehmigungserklärung fällt jeweils eine Vollzugsgebühr nach KV-Nr. 22 111 an.
Antworten