Paypal als Zahlungsmittel bei Notariat

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elena94
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#11

30.01.2025, 09:17

Ich finde, Sum-Up klingt nach einer guten Lösung, da die Kosten überschaubar scheinen und , als als Betriebsausgaben gebucht, vermutlich genau wie Porto etc. steuerlich Beachtung finden(?). Paypal ist da schätzungsweise ja auch nicht günstiger und wird vor allem von älteren Personen vermutlich weniger häufig genutzt. Eine EC-Karte besitzt dagegen so gut wie jede*r, oder eben die entsprechende Bezahlfunktion über das Handy.

In der Kanzlei, wo ich früher tätig war, haben wir neben Überweisung nur Barzahlung vor Ort angenommen, obwohl dort tatsächlich im Laufe der Jahre zunehmend mehr Mandanten gefragt haben, ob sie mit Karte bezahlen können. War aber auch immer ok, dass es nicht ging.
Bei U-Begl., die kurzfristig gebraucht wurden (oftmals z.B. einfachere Vollmachten), haben wir so gut wie immer Abholung vereinbart und den Mdt. mitgeteilt, dass vor Ort bei Abholung bar zu bezahlen ist. Und ihnen dann direkt die ca. zu erwartende Summe mitgeteilt, damit genügend Bargeld mitgebracht wird. Das waren aber ja oftmals Beträge <100 €. So hat es auf jeden Fall in aller Regel problemlos geklappt.

In der Kanzlei, wo ich jetzt arbeite, drucken wir Giro-QR-Codes auf die Rechnungen, die werden automatisch über RA-Micro generiert, wenn ich eine Rechnung erstelle. Da heutzutage ja die meisten Menschen Online-Banking nutzen, macht dies die Überweisung auch deutlich einfacher für die Beteiligten.
Liebe Grüße :wink1
Eli
elena94
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#12

30.01.2025, 09:17

Ich finde, Sum-Up klingt nach einer guten Lösung, da die Kosten überschaubar scheinen und , als als Betriebsausgaben gebucht, vermutlich genau wie Porto etc. steuerlich Beachtung finden(?). Paypal ist da schätzungsweise ja auch nicht günstiger und wird vor allem von älteren Personen vermutlich weniger häufig genutzt. Eine EC-Karte besitzt dagegen so gut wie jede*r, oder eben die entsprechende Bezahlfunktion über das Handy.

In der Kanzlei, wo ich früher tätig war, haben wir neben Überweisung nur Barzahlung vor Ort angenommen, obwohl dort tatsächlich im Laufe der Jahre zunehmend mehr Mandanten gefragt haben, ob sie mit Karte bezahlen können. War aber auch immer ok, dass es nicht ging.
Bei U-Begl., die kurzfristig gebraucht wurden (oftmals z.B. einfachere Vollmachten), haben wir so gut wie immer Abholung vereinbart und den Mdt. mitgeteilt, dass vor Ort bei Abholung bar zu bezahlen ist. Und ihnen dann direkt die ca. zu erwartende Summe mitgeteilt, damit genügend Bargeld mitgebracht wird. Das waren aber ja oftmals Beträge <100 €. So hat es auf jeden Fall in aller Regel problemlos geklappt.

In der Kanzlei, wo ich jetzt arbeite, drucken wir Giro-QR-Codes auf die Rechnungen, die werden automatisch über RA-Micro generiert, wenn ich eine Rechnung erstelle. Da heutzutage ja die meisten Menschen Online-Banking nutzen, macht dies die Überweisung auch deutlich einfacher für die Beteiligten.
Liebe Grüße :wink1
Eli
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