- Zur Bestimmung des Geschäftswerts der notariellen Beurkundung eines Treuhänderwechsels.
- Das Verschlechterungsverbot in Notarkostensachen steht einer Erhöhung der Wertansätze nicht schlechthin entgegen.
Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.01.2023 – III ZB 9/22