BGH Kostenschuldner der Löschungsbewilligung

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salkavalka
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#1

22.01.2021, 21:49

BGH vom 10.09.2020 - V ZB 141/18
Kostenschuldner der Unterschriftbeglaubigung der Grundschuldgläubigerin unter einer Löschungsbewilligung ist die Bank. Auch wenn der Verkäufer die Kosten des Vollzuges im Rahmen eines Kaufvertrages übernommen hat.
Das gilt selbst dann, wenn der Kaufvertragsnotar die Unterschrift beglaubigt. Gilt auch für die Zustimmung des WEG-Verwalters.
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