Noch nicht in Kraft getreten, aber heute beschlossen:
Zukünftig soll der elektronische Versand der Vollstreckungstitel ausreichen und es soll eine Datenbank für Vollstreckungstitel geben, um die Schuldner vor ungerechtfertigten Vollstreckungen zu schützen. Letzteres dürfte aber erst auf lange Sicht möglich sein, da es hierfür bislang keine bundeseinheitliche Software gibt und diese Software und das Zusammentragen und die Pflege der Daten aller Vollstreckungstitel und die Kontrolle, ob und inwieweit diese noch vollstreckbar sind, mehrere Millionen Euro kosten dürfte. Hinzu kommt der Fachkräftemangel. Wahrscheinlich wird es dann erst mal so laufen, dass bei rein elektronischem Versand - wie bisher - versichert werden muss, dass die Forderungsbeitreibung in der beantragten Höhe aus dem Titel möglich ist. Hier mal die Info zum heutigen Beschluss:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ng-2392142
Bundesregierung einigt sich auf weitere Digitalisierung in der ZV
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also, bischn offtopic aber ich hatte neulich ne interessante ZV, Titel 8000€ (vb) Anschrift des GVZ war in beA und im Verzeichnis des Gerichts unterschiedlich, ich also angeschrieben und um aktuelle Anschrift für den Titelversand gebeten... Woche später kam Vak mit Rg


