Vorlage Geldempfangsvollmacht

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Chiacchierata
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#1

04.08.2023, 07:03

BGH, Beschluss vom 05.07.2023 - VII ZB 35/21
Fundstelle
openJur 2023, 7624
Rkr:
§ 753a Satz 1 ZPO ist dahin auszulegen, dass Bevollmächtigte im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO (in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassounternehmer) bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zum Empfang des vom Gerichtsvollzieher gepfändeten oder seitens des Schuldners an den Gerichtsvollzieher freiwillig gezahlten Geldbetrags (sog. Geldempfangsvollmacht) versichern können; des Nachweises einer Geldempfangsvollmacht durch Vorlage einer entsprechenden Vollmachtsurkunde bedarf es in diesen Fällen nicht.

Tenor

Auf die Rechtsmittel der Gläubigerin werden der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 1. Juni 2021 - 5 T 85/21 - und der Beschluss des Amtsgerichts Delbrück - Vollstreckungsgericht - vom 13. April 2021 - 9 M 219/21 - aufgehoben.

Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, die Auskehrung des von der Schuldnerin gezahlten Geldbetrags an die C. KG nicht aus den bisherigen Gründen abzulehnen.
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