Unterhaltsvollstreckung unpfändbarer Betrag

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
Antworten
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#1

27.04.2023, 20:05

ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 850c Abs. 6; BGB § 1612b Abs. 1, § 1609 Nr. 1, § 1606 Abs. 3 Satz 2
a) Der Schuldner, der einem dem pfändenden Gläubiger gleichstehenden minderjährigen Kind keinen Barunterhalt, sondern Naturalunterhalt leistet, kann wie ein Barunterhalt leistender Schuldner die Heraufsetzung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrags nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO verlangen.
b) Das den notwendigen Unterhalt des Schuldners übersteigende Einkommen ist zum Zwecke der Bestimmung des pfandfreien Betrags gemäß § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO im Verhältnis der Höhe der gesetzlichen Unterhaltsansprüche der Unterhaltsberechtigten in der gleichen Rangstufe zueinander zu quoteln.
- BGH, Beschluss vom 15. März 2023 - VII ZB 68/21 -

S. Geiselmann
legalspecialist
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3212
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#2

28.04.2023, 09:11

:thx
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium. :pfeif
Antworten