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ZV-Abwehrklage bei anhängigem Zwangsmittelverfahren

Verfasst: 25.11.2022, 06:11
von Oliverreinhardt2
Die Anhängigkeit eines Zwangsmittelverfahrens nach § 888 ZPO, in dem der Schuldner den Erfüllungseinwand mit Blick auf den gegen ihn titulierten Anspruch erheben kann und erhoben hat, hindert den Schuldner nicht an der Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO gegen den Gläubiger, die ebenfalls auf die Erhebung des Erfüllungseinwandes abzielt.

BGH, Urteil vom: 29.09.2022, Az.: I ZR 180/21