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Vollstreckung in sammelverwahrte Investmentfondsanteile

Verfasst: 14.07.2022, 19:13
von silvester
1. Eine Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kann daran scheitert, dass es sich bei den gepfändeten sammelverwahrten Investmentfondsanteilen nicht um (echte) Wertpapiere und damit körperliche Sachen im Sinne von § 808 ZPO handelt. Vielmehr besteht das Pfandrecht des Gläubigers an den sammelverwahrten Schuldbuchforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner.(Rn.9)
2. Derartige „Wertrechte“ unterliegen nicht der Herausgabevollstreckung nach §§ 846, 847 ZPO, da grundsätzlich der Herausgabeanspruch nach § 7 Abs. 1 DepotG ausgeschlossen ist, wenn eine Anleihe nur in Form einer Schuldbuchforderung begeben worden ist.(Rn.9)
AG Zeitz, Beschluss vom 22.07.2020, 5 M 323/20