Gütliche Erledigung und Drittauskunft

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
Antworten
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#1

14.02.2022, 19:34

Der Versuch einer gütlichen Einigung bei einem Auftrag auf Einholung von Drittauskünften stellt einen überflüssigen Aufwand dar und gefährdet den Erfolg der Auskunftseinholung. Von einem Versuch einer gütlichen Einigung ist daher von vornherein abzusehen.
AG Dortmund, Beschluss vom 05.10.2021 - 249 M 303/21
Antworten