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Gütliche Erledigung und Drittauskunft

Verfasst: 14.02.2022, 19:34
von silvester
Der Versuch einer gütlichen Einigung bei einem Auftrag auf Einholung von Drittauskünften stellt einen überflüssigen Aufwand dar und gefährdet den Erfolg der Auskunftseinholung. Von einem Versuch einer gütlichen Einigung ist daher von vornherein abzusehen.
AG Dortmund, Beschluss vom 05.10.2021 - 249 M 303/21