Seite 1 von 1

Sonderkündigungsrecht Zwangsversteigerung

Verfasst: 22.10.2021, 21:29
von Geiselmann
BGB § 573d, § 573 Abs. 2 Nr. 2; ZVG § 57a
Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Erstehers nach § 57a ZVG
stehen, wenn die Zuschlagserteilung zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen erfolgt, Kündigungsbeschränkungen -
hier: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung -, die zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer (Vermieter) vereinbart worden sind, nicht entgegen.
BGH, Urteil vom 15. September 2021 - VIII ZR 76

S. Geiselmann