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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch für die Zustellungskosten

Verfasst: 28.07.2021, 19:49
von Geiselmann
Satz 1, § 829 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 788 Abs. 2 ZPO
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch für die Zustellungskosten
Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt sich die Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und an die im Beschluss genannten Drittschuldner.
-BGH, Urteil vom 10.06.2021, Az: IX ZR 90/20 -

S. Geiselmann