Zwangsvollstreckung Besichtigung der Wohnung

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sunshine68
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#1

03.07.2019, 13:59

Hallo,

ich bräuchte mal einen Rat. Wir haben einen Titel, wonach der Beklagte verurteilt wird, eine Besichtigung der von ihm inne gehaltenen Wohnung durch ihn und/oder von ihm beauftragte Dritte zu ermöglichen und zu dulden.

Der Schuldner rührt sich natürlich nicht. Wie kann ich jetzt aus diesem Titel vollstrecken???

Vielen Dank schon mal
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#2

03.07.2019, 15:08

Schau mal hier:

viewtopic.php?t=78649
sunshine68
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#3

04.07.2019, 10:42

Super, danke :thx
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