Hausgelder
Verfasst: 19.04.2018, 20:59
WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden.
BGH, Versäumnisurteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 82/17
S. Geiselmann
Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden.
BGH, Versäumnisurteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 82/17
S. Geiselmann