Hausgelder

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
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Geiselmann
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#1

19.04.2018, 20:59

WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden.
BGH, Versäumnisurteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 82/17

S. Geiselmann
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Laska
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#2

20.04.2018, 06:17

Danke für die Entscheidung. :wink1
Liebe Grüße

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SimCo
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#3

18.06.2019, 17:32

Hallo, habe eine Frage hierzu:
bezüglich der Forderungen einer WEG habe ich bereits Sicherungshypotheken im Grundbuch eintragen lassen. Sind diese jetzt automatisch bei der nunmehr anstehenden Zwangsversteigerung berücksichtigt oder muss ich jetzt noch einen gesonderten Beitritt bezüglich der 5 % des Verkehrswertes in bevorrechtigter Rangklasse 2 anmelden?
Vielen Dank

S. Comblain
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#4

20.06.2019, 09:25

Das regeln die Vorschriften §§ 9 u. 37 Nr. 4 ZVG.
Wenn die Sicherungszwangshypothek zum Zeitpunkt der Eintragung des ZV-Vermerks bereits eingetragen war, wird sie mit der Hauptsache unEind den laufenden Zinsen von Amts wegen berücksichtigt.
Wenn nicht muss sie angemeldet werden.
Rückständige Zinsen müssen immer angemeldet werden.
Zur Sicherheit immer mit allen Zinsen ab Eintragung und den Eintragungskosten anmelden!

S. Geiselmann
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