Frist läuft... Erinnerung gegen Ladung GVZ

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Arzu
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#1

21.11.2017, 11:37

Hallo liebe Kolleginnen.. Ich bräuchte dringend eure Hilfe.

Folgendes: Unser Mandant bekommt eine Ladung vom Gerichtsvollzieher, mit Zahlungsaufforderung und Ladung zur Abgabe eV., Haftbefehl
Hier ist es nun so, dass die Ladung im BRIEFKASTEN des SOHNES war. Unser Schuldner ist dort weder ansässig noch gemeldet. Wie läuft es hier ab? Ist hier eine Erinnerung zulässig? Vor allen Dingen wegen der Zahlungsfrist? Muss diese eingehalten werden? Vielen Dank im Voraus.

Lg Arzu
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AliceImWunderland
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#2

21.11.2017, 12:02

Eine Erinnerung wäre meines Erachtens nicht begründet. Bei der Zustellung an den Schuldner spielt es keine Rolle, ob der Schuldner unter dieser Adresse gemeldet ist oder nicht. Es genügt, wenn die Ladung ihn erreicht hat. Offensichtlich hat er die Ladung erhalten, sonst hätte er euch nicht beauftragt, oder? Wenn er die Ladung erhalten hat, dann hat er nätürlich auch die Zahlungsfrist einzuhalten.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Arzu
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#3

21.11.2017, 15:51

Ok lieben Dank
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