Öffentliche Zustellung im Zwangsvollstreckungsverfahren

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silvester
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#1

15.05.2017, 11:23

Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens genügt zum Nachweis der Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung die Vorlage einer Auskunft des Einwohnermeldeamtes des letzten bekannten Wohnorts des Schuldners.
LG Leipzig, Beschluss vom 30.04.2015 – 8 T 208/15, JurBüro, 2016, 274


1. Die öffentliche Zustellung an eine GmbH kommt nur in Betracht, wenn auch dem Geschäftsführer an dessen Privatanschrift nicht zugestellt werden kann.
2. Eine zu Unrecht bewilligte öffentliche Zustellung ist unwirksam, wenn das sie bewilligende Gericht zuvor nicht alle gebotenen Überprüfungen
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.12.2004, 13 U 133/04 (OLGR Stuttgart 2005, 344-345; MDR 2005, 472f; JurBüro 2005, 158;
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