Vermögensauskunft trotz Einspruch gegen VB

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Vanillaloops
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#1

02.01.2017, 09:47

Guten Morgen und ein frohes neues Jahr euch allen!

mal wieder sitze ich vor einem Rätsel und ich hoffe, dass das für euch erfahrene Hasen zu lösen ist.

Es gibt einen Vollstreckungsbescheid vom 29.11.2016. Leider weiß ich nicht genau, wann dieser dem Mandanten zugestellt wurde, denke aber frühestens am 30.11.2016. Am 14.12.2016 haben wir dagegen Einspruch erhoben. Das sollte innerhalb der Frist sein. Die Bestätigung durch das AG liegt vor. Nun bekommt unser Mandant einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bei der GV am 05.01.2017. Ist das so rechtens? Leider erreiche ich die GV nicht, die wollte ich eigentlich zu dem Thema ausquetschen. Chef ist natürlich noch im Urlaub. Was kann ich tun? Soll ich der GV die Bestätigung des Einspruchs faxen? Würde dies etwas ändern?
Danke euch und
VG
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AliceImWunderland
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#2

02.01.2017, 10:43

Hallo und frohes Neues Jahr! :wink1
Ein Vollstreckungsbescheid ist voläufig vollstreckbar und der Einspruch ändert daran nichts. Der Gläubiger kann solange aus dem VB vollstrecken, bis das Gericht auf Antrag des Schuldners die ZV aus dem VB einstellt. Zuständig hierfür ist das Gericht des steitigen Verfahrens.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Vanillaloops
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#3

04.01.2017, 11:20

Danke schön, für deine Hilfe!
:thx
gut zu wissen - schlecht für den Mandanten. :sad:
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