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§ 850i ZPO

Verfasst: 16.09.2014, 19:36
von Geiselmann
InsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 850 i Abs. 1, § 850 a Nr. 1
Bezieht der Schuldner eine Altersrente und ist er daneben zur Aufbesserung der Rente selbstständig tätig, können auf seinen Antrag seine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit als Mehrarbeitsvergütung bis zur Hälfte pfandfrei gestellt werden.
- BGH, Beschluss vom 26.06.2014, IX ZB 87/13 -

S. Geiselmann