Verwirkung
Verfasst: 20.01.2014, 18:03
Verwirkung
Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.
- BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013, XII ZR 59/12 -
S. Geiselmann
Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.
- BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013, XII ZR 59/12 -
S. Geiselmann