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Verwirkung

Verfasst: 20.01.2014, 18:03
von Geiselmann
Verwirkung
Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.
- BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013, XII ZR 59/12 -

S. Geiselmann

Re: Verwirkung

Verfasst: 21.01.2014, 09:43
von Anahid
Danke Geiselmann. :knutsch Ich hab schon gedacht, nu spinnen die Gerichte komplett, als es hieß, dass der Anspruch aus dem Titel verwirkt ist, wenn über einen längeren Zeitraum keine ZV durchgeführt wird.