Verwirkung

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Geiselmann
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#1

20.01.2014, 18:03

Verwirkung
Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.
- BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013, XII ZR 59/12 -

S. Geiselmann
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Anahid
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#2

21.01.2014, 09:43

Danke Geiselmann. :knutsch Ich hab schon gedacht, nu spinnen die Gerichte komplett, als es hieß, dass der Anspruch aus dem Titel verwirkt ist, wenn über einen längeren Zeitraum keine ZV durchgeführt wird.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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