Verwirkung
Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.
- BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013, XII ZR 59/12 -
S. Geiselmann
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Danke Geiselmann. Ich hab schon gedacht, nu spinnen die Gerichte komplett, als es hieß, dass der Anspruch aus dem Titel verwirkt ist, wenn über einen längeren Zeitraum keine ZV durchgeführt wird.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.