Heizkostenabrechnung

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Geiselmann
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#1

07.09.2013, 18:37

SGB II § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 1, § 22 Abs. 3; BGB 556 Abs. 3

Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert.
• BGH, Urteil vom 20. Juni 2013, IX ZR 310/12 -

S. Geiselmann
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