Beanstandungen neue Pfüb-Formulare

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
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Soenny
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#1

16.05.2013, 11:47

Hier bitte nur Entscheidungen bzgl. Klärung von Beanstandungen der neuen Pfüb-Formulare (Farbe, Proportionen pp.) einstellen, keine Kommentare!
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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-lehmy-girl-
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#2

16.05.2013, 12:00

Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 24.04.2013 - Az: 9 T 118/13

Die neuen PfÜB-Formulare dürfen auch schwarz-weiß eingereicht werden.
Zuletzt geändert von -lehmy-girl- am 16.05.2013, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Liesel
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#3

16.05.2013, 12:06

Entscheidung Landgericht Kiel vom 24.04.2013 Aktenzeichen: 4 T 16/13)

1. Die Verwendung des in Schwarz- Weiß gehaltenen Formulars stellt keinen Verstoß gegen § 829 Abs. 4 ZPO dar.
2. Auch die Verschiebung der Seitenzahlen und die Veränderung der Proportionen des Antragsformulars führen nicht dazu, dass der Antrag zurückzuweisen wäre.
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LG Kiel 4 T 16-13.pdf
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#4

16.05.2013, 14:06

Farbe der PfüB-Formulare:

Das Landgericht Nürnberg-Fürth schließt sich der Entscheidung des

LG München I vom 22.03.2013 - Az: 16 T 6241/13 und des
LG Dortmund vom 24.04.2013 - Az: 9 T 118/13

an.

Beschluss, LG Nürnberg-Fürth vom 08.05.2013 - Az: 5 T 3210/13
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#5

23.05.2013, 10:43

Beschluss des LG München vom 22.03.2013, 16 T 6241/13

schwarz-weiß ausreichend
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LG Muenchen 16 T 6241-13.pdf
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#6

16.07.2013, 10:15

unter Bezugnahme auf die Entscheidung des LG Nürnberg, 5 T 4397/13, erlässt das AG Nürnberg den beantragten Pfüb (der nicht BMJ-konform war)

naaaa endlich! :banane
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