Erstattungsfähigkeit wiederholter Vollstreckungsandrohungsko
Verfasst: 13.03.2013, 13:01
Auch wenn ein Schuldner bei einer Ratenzahlungsvereinbarung seine Zahlungsfrist nur sporadisch erfüllt -auch auf immer neue Vollstreckungsandrohungen hin, sind die Kosten solcher wiederholter Androhungen nicht gesondert erstattungsfähig sondern auf einen nachfolgenden PfÜb-Antrag anzurechnen.
LG Hannover Beschluss v. 8.3.2013 -55 T 16/13-
LG Hannover Beschluss v. 8.3.2013 -55 T 16/13-