Erstattungsfähigkeit wiederholter Vollstreckungsandrohungsko

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silvester
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#1

13.03.2013, 13:01

Auch wenn ein Schuldner bei einer Ratenzahlungsvereinbarung seine Zahlungsfrist nur sporadisch erfüllt -auch auf immer neue Vollstreckungsandrohungen hin, sind die Kosten solcher wiederholter Androhungen nicht gesondert erstattungsfähig sondern auf einen nachfolgenden PfÜb-Antrag anzurechnen.

LG Hannover Beschluss v. 8.3.2013 -55 T 16/13-
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icerose
...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.03.2013, 13:05

das ist sehr ärgerlich :motz , aber :thx für den Hinweis
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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