Beiordnung eines RA bei Pfändung aus einem Unterhaltstitel

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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#1

11.09.2012, 17:07

BGH, Beschluss 09.08.2012, VII ZB 84/11

Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen.
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