InsO § 294 Abs. 1, § 302 Nr. 1; ZPO § 850f Abs. 2

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
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Geiselmann
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#1

16.08.2012, 18:31

Während der Dauer der Wohlverhaltensphase kann ein Insolvenzgläubiger von Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auch in den Vorrechtsbereich für solche Handlungen nicht vollstrecken.
BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012, IX ZB 313/11 -

S. Geiselmann
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