EV und InsO

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
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Geiselmann
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#1

07.08.2012, 18:48

InsO § 89 Abs. 1; ZPO § 807
Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung.
- BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012, IX ZB 275/10 -

S. Geiselmann
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Pisten_huhn83
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#3

08.08.2012, 11:08

:thx
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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