Kosten P-Konto

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Geiselmann
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#1

28.06.2012, 19:25

Eine Bank erfüllt mit der Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto nur ihre gesetzliche Pflicht und darf in ihren Allgemeinen Geschäftsgebühren keine Zusatzgebühren für das Führen eines solchen Kontos erheben.
- OLG Schleswig, Urteil vom 26.06.2012, 2 U 10/11 -
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