Nachweis Unpfändbarkeit durch bereits vorliegende Haftbefehl

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
Antworten
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3581
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#1

11.05.2012, 12:14

An anderer Stelle wurde ich auf ein Urteil aufmerksam, das ich Euch nicht vorenthalten möchte. Hoffe ich poste das jetzt nicht doppelt, aber eine Suche war negativ.

LG Oldenburg, Beschluss vom 9.1.2012, 6 T 6/12:

So wie ich die Anmerkungen verstanden habe, kann ein Gläubiger auch dadurch nachweisen, dass seine Forderung nicht befriedigt wird, wenn bereits Haftbefehle vorliegen.

siehe -> dejure.org
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#2

16.05.2012, 20:51

danke, merke ich mir, habe ich desöfteren mal.
Antworten