Nachbesserung Vermögensversicherung wegen Falschabgabe

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Jupp03/11

#1

07.01.2012, 12:32

Im Rechtspflegerforum gefunden:

Bei einem begründeten Verdacht, dass der Schuldner bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung unrichtige Angaben gemacht hat, ist er auf Antrag des Gläubigers verpflichtet, seine Angaben in Vermögensverzeichnis nachzubessern bzw. zu ergänzen. (Wenn ein Gläubiger Tatsachen vorträgt, die darauf schließen lassen, dass die von dem Schuldner im ersten Vermögensverzeichnis gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, muss der Schuldner eine ergänzende Offenbarungsversicherung leisten, wie dies auch bei Vorlage eines unvollständigen Vermögensverzeichnisses der Fall ist.)
LG Stendal, Beschluss vom 24.09.1999 – 25 T 300/99. JurBüro 2000, 45

Der Gläubiger kann die Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass der Schuldner versehentlich unzutreffende Angaben zum Drittschuldner einer im Vermögensverzeichnis genannten Forderung gemacht hat.
BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZB 50/10 - LG Leipzig AG Leipzig JurBüro 2011, 324
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